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Service Description: Beiplan 2 zum Flächennutzungsplan - Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gem. § 78 b Abs. 1 WHG
- vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiete gem. § 75 Abs. 3 WHG.
Redaktionelle Anpassung von nachrichtlichen Darstellungen und Übernahmen /Vermerke. Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurden seinerzeit auch Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen gem. § 5 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB aufgenommen. Es handelt sich dabei um Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind. Das betrifft u. a. Planaussagen des Landschaftsplans sowie die Kennzeichnung von Altlastenverdachtsflächen aus dem Altlastenkataster der Unteren Bodenschutzbehörde und die Kennzeichnung von Überschwemmungsgebieten.
Mit der 2. Anpassung des FNPs werden die aktuell festgesetzten Überschwemmungsgebiete (ÜSG) i. S. d. § 76 Abs. 2 des WHG (sog. HQ100-Gebiete) nachrichtlich in den FNP übernommen (Bereich Lippe, Stand September 2020).
Die auf Lüner Stadtgebiet vorhandenen Risikogebiete außerhalb von ÜSG i. S. d. § 78 b Abs. 1 des WHG – sowohl hohe, mittlere als auch niedrige Wahrscheinlichkeit – werden aus Gründen der Übersichtlichkeit in einen Beiplan zum eigentlichen FNP übernommen (s. Beiplan 2, Daten Stand November 2020). Betroffen sind die Lippe, der Lüserbach und die Seseke.
Noch nicht festgesetzte ÜSG i.S.d. § 76 Abs. 3 des WHG sollen im FNP vermerkt werden. Da Lünen bisher keine „Vermerke“ im eigentlichen FNP hat und aufgrund der besseren Lesbarkeit des eigentlichen FNPs werden diese ebenfalls in den Beiplan 2 übernommen. Betroffen sind die Lippe, der Lüserbach und die Seseke.
Die Abgrenzung aller aktuell ermittelten, vorläufig gesicherten und festgesetzten ÜSG sind im Fachinformationssystem ELWAS-WEB (elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW) unter dem folgenden Link zu finden: http://www.elwasweb.nrw.de Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Daten der Bezirksregierung Arnsberg (Stand November 2020, Auszug Hochwasserrisikokarte und Stand September 2020, vorläufige Überschwemmungsgebiete)
- Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. -
Map Name: FNP Beiplan 2 - Risikogebiete und vorläufige ÜSG
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Document Info:
Title: FNP Beiplan 2 - Risikogebiete und vorläufige ÜSG
Author: © Stadt Lünen
Comments: FNP Beiplan 2 - Risikogebiete und vorläufige ÜSG
Redaktionelle Anpassung von nachrichtlichen Darstellungen und Übernahmen /Vermerke
Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurden seinerzeit auch Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen gem. § 5 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB aufgenommen. Es handelt sich dabei um Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind. Das betrifft u. a. Planaussagen des Landschaftsplans sowie die Kennzeichnung von Altlastenverdachtsflächen aus dem Altlastenkataster der Unteren Bodenschutzbehörde und die Kennzeichnung von Überschwemmungsgebieten.
Mit der 2. Anpassung des FNPs werden die aktuell festgesetzten Überschwemmungsgebiete (ÜSG) i. S. d. § 76 Abs. 2 des WHG (sog. HQ100-Gebiete) nachrichtlich in den FNP übernommen (Bereich Lippe, Stand September 2020).
Die auf Lüner Stadtgebiet vorhandenen Risikogebiete außerhalb von ÜSG i. S. d. § 78 b Abs. 1 des WHG – sowohl hohe, mittlere als auch niedrige Wahrscheinlichkeit – werden aus Gründen der Übersichtlichkeit in einen Beiplan zum eigentlichen FNP übernommen (s. Beiplan 2, Daten Stand November 2020). Betroffen sind die Lippe, der Lüserbach und die Seseke.
Noch nicht festgesetzte ÜSG i.S.d. § 76 Abs. 3 des WHG sollen im FNP vermerkt werden. Da Lünen bisher keine „Vermerke“ im eigentlichen FNP hat und aufgrund der besseren Lesbarkeit des eigentlichen FNPs werden diese ebenfalls in den Beiplan 2 übernommen. Betroffen sind die Lippe, der Lüserbach und die Seseke.
Die Abgrenzung aller aktuell ermittelten, vorläufig gesicherten und festgesetzten ÜSG sind im Fachinformationssystem ELWAS-WEB (elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW) unter dem folgenden Link zu finden: http://www.elwasweb.nrw.de
- Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. -
Subject: Beiplan 2 zum Flächennutzungsplan - Risikogebiete und vorläufige ÜSG
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Keywords: FNP,FPlan,Flächennutzungsplan,Vorbereitende Bauleitplanung,FNP Beiplan 2 Risikogebiete und vorläufige ÜSG
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