{ "currentVersion": 10.91, "serviceDescription": "Flächennutzungsplan Lünen, Stand 21. Änderung. \n\nDer Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan richtet sich mit seinen Darstellungen in erster Linie an Behörden. Für diese ist der Plan verbindlich. Mit dem Flächennutzungsplan dokumentiert die Stadt ihre Vorstellungen für die künftige räumliche Entwicklung des Stadtgebietes. Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne), die für die Bürgerschaft verbindlich sind und aus denen auch Baurechte abgeleitet werden können, dürfen den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechen.\n\nGegenüber der Bürgerschaft entfaltet der Flächennutzungsplan somit nur eine indirekte Wirkung. Aus ihm ist jedoch zu erkennen, in welchen Bereichen des Stadtgebietes eine konkretere Planung in den folgenden Jahren möglich werden könnte.\n\nSeit November 2020 gehören zwei Beipläne (Altlasten und vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiete / Risikogebiete) zu diesem Flächennutzungsplan.\n\nWeiterführende Informationen zum Flächennutzungsplan der Stadt Lünen erhalten Sie unter https://www.o-sp.de/luenen/plan?pid=15172 . \n\nAlle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Team Stadtplanung auf.", "mapName": "FPlan Lünen, Stand 21. Änderung", "description": "Flächennutzungsplan Lünen, Stand 21. Änderung\n\nDer Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan richtet sich mit seinen Darstellungen in erster Linie an Behörden. Für diese ist der Plan verbindlich. Mit dem Flächennutzungsplan dokumentiert die Stadt ihre Vorstellungen für die künftige räumliche Entwicklung des Stadtgebietes. 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